Denkmalschutz - Das müssen Sie beachten

Monteur justiert Fenster

Jedes Bundesland verfügt über eine Behörde, die sich mit dem Denkmalschutz beschäftigt. Vor der Durchführung der Sanierung oder Renovierung der Fenster sollte der Kontakt zur zugehörigen Denkmalschutzbehörde aufgenommen werden, denn jedes Bauvorhaben an einem denkmalgeschütztem Objekt verlangt eine Genehmigung. Um diese Genehmigung zu erhalten ist es empfehlenswert, sich bei der Renovierung der Fenster eines denkmalgeschützten Bauobjekts einen Fachplaner einzuholen der sich mit der Architektur, Bauphysik und Energieberatung des Gebäudes beschäftigt. Der Fachplaner liefert anschließend eine Bestandsaufnahme in Form der Dokumentation der Fenster, einer energetischen Analyse, einer Prüfung der Funktionalität der verschiedenen Elemente des Fensters, sowie eine Schadensakkreditierung. Aus diesen Angaben kann folgend der Restaurierungsplan erstellt werden.

Idealerweise legen sie diesen nun der zuständigen Denkmalschutzbehörde vor. Eine Liste zu den Denkmalschutzbehörden finden sie [hier](/http://www.denkmalliste.org/untere-denkmalbehoerden.html/).

Nachdem sie Ihre Genehmigung erhalten haben, können sie nun operativ tätig werden. Abhängig von den Gegebenheiten der Fenster, gibt es einige idealtypische Möglichkeiten Ihre Fenster zu sanieren, die folgend aufgezählt werden. Bei der Aufdoppelung wird dem Fenster ein weiteres Bauelement hinzugefügt. Dies kann beispielsweise in Form des Hinzufügens einer Glasscheibe vollzogen werden. Effektiv wird hierbei die Wärmedurchlässigkeit verbessert. Beim Austausch der Verglasung ist wie bei jedem anderen Sanierungsvorgang zu beachten, dass die Bausubstanz nicht beschädigt wird. Daher sollte man eher eine Glaselement ergänzen, als die komplette Scheibe zu ersetzen. Beim Einbau neuer Dichtungen handelt es sich ebenfalls um die energetische Verbesserung des Gebäudes. Dies ist einer der am häufigsten vorkommenden Renovierungsmaßnahmen bei Fenstern. Klassischerweise sind Dichtungen heutzutage technisch deutlich fortgeschrittener als zu Zeiten der Renaissance oder des Jugendstils. Häufig sind sie bei alten Bauwerken schlichtweg nicht vorhanden. Deshalb werden Dichtungen bei denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel ergänzt. Zusätzlich wird beim Einbau neuer Dichtungen der Schallschutz positiv beeinflusst. Für einen Austausch der Fensterrahmen werden Nachbauten verwendet, die dem Originalrahmen sehr ähnlich sind. Typische Werkstoffe sind [Holz](/holzfenster/) oder robuste, aber optisch ansprechende Werkstoffkombinationen aus Holz und [Aluminium](/aluminiumfenster/)

Die Frage nach der Zweifach- oder Dreifachverglasung fällt vor allem bei der Aufdoppelung oder beim generellen Austausch der Verglasung an. Wichtig ist, dass die Verglasung keineswegs wärmedurchlässiger sein darf, als die Fassade. Sollte dies der Fall sein ist die Gefahr des Verfallens der Bausubstanz in Form von Schimmel an den Wänden sehr hoch. Dies ist vor allem bei denkmalgeschützten Objekten fatal. Die Anzahl der Verglasung der Fensterelemente kann hier durch den sogenannten U-Wert ermittelt werden. Der U-Wert gibt an, wie wärmedurchlässig ein Bauelement ist. Je höher der U-Wert, desto wärmedurchlässiger das entsprechende Bauelement. Im Umkehrschluss gilt für Fenster in Anbetracht der Fassade: Der U-Wert der Fenster darf den U-Wert der Fassade nicht unterschreiten. Um die Wärmedurchlässigkeit zu ermitteln ist es sinnvoll, sich einen Energieberater zu Rate zu ziehen.

Bei der Sanierung eines Gebäudes mit Denkmalschutz ist eine KFW Förderung möglich. Die KFW Bank gewährt Ihnen einen Kredit mit Tilgungszuschuss zu günstigen Konditionen (Förderprogramm 151). Alternativ bietet sie einen Investitions- oder einen finanziellen Zuschuss (Förderprogramme 430,431) zu Bauprojekten, die unter den Denkmalschutz fallen. Die Erfordernis für solch einen Kredit oder Zuschuss ist die Verbesserung der Energieeffizienz des zu renovierenden Gebäudes. Auch bei der KFW Förderung ist das Heranziehen eines Energieberaters unumgänglich.

Abschließend kann man sagen, dass bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes viel zu beachten ist und eine Sanierung erst dann Sinn macht, wenn sie sich nicht nur optisch sondern auch energetisch positiv auf das Gebäude auswirkt. Die Sanierung bei solch einem Objekt ist ein oft sehr kostspieliges Verfahren, wobei es sich lohnt, die Förderungen der KFW Bank wahrzunehmen. Um die strengen Auflagen des Denkmalschutzes und das energetisch sinnvolle Bauen in Einklang zu bringen, bedarf es vielerlei prüfender und beratender Instanzen mit fachkundigen Meinungen. Gerne beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich zu einem möglichen Austausch Ihrer Fenster.

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