Neue Fenster – Förderung und Finanzierung

Fenster in Holzoptik

Ihre Heizkosten steigen stetig aufgrund mangelnder Isolierfähigkeit Ihrer Fenster? Dies kann daran liegen, dass an Ihrem Eigenheim einfach verglaste Fenster verbaut worden sind, deren Dichtungen möglichweiser bereits spröde oder porös sind. Der Austausch Ihrer alten Fenster durch isolier- und dichtungsstärkere wirkt sich langfristig positiv auf Ihren Energieverbrauch und auf die Umwelt aus, da bei der Sanierung mittels neuer Dämmungen und Isolierungstechniken der CO2-Austoß erheblich gemindert wird.

Nachdem man als Eigentümer sich dafür entschieden hat, seine Fenster zu sanieren, stellt sich als nächstes die Frage: Wie lässt sich dieses Vorhaben finanzieren? Um die hohen Kosten abdecken zu können gibt es diverse Finanzierungsmodelle, die Eigentümer beim Sanierungsvorhaben unterstützen.

Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die KfW bietet unterschiedliche Programme an, um Sanierungsarbeiten zu fördern und Immobilienbesitzer bei der Finanzierung zu unterstützen. Sei es durch Zuschüsse oder vergünstigte Kredite.

KfW-Programm 430: Energieeffizientes Sanieren

Das KfW-Programm 430 ist ein Investitionszuschuss für energieeffizientes Sanieren. Wie bei allen Fördermöglichleiten müssen auch hier gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Nur private Eigentümer, die unter anderem energetische Einzelmaßnahmen vornehmen, erhalten eine Förderung. Dies sind bauliche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz führen.
  • Diverse technische Anforderungen müssen erfüllt werden. Hierbei ist vor allem wichtig, dass eine Verbesserung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) erreicht wird. Die Überprüfung des U-Wertes wird durch einen Baubegleiter ermittelt.
  • Die Sanierung muss von einem unabhängigen Sachbeauftragten überprüft werden.
  • Die gesamte Baumaßnahme muss von einem Fachunternehmen des Bauhandwerkes durchgeführt werden.

Die Höhe des Investitionszuschusses für Einzelmaßnahmen, wie die Erneuerung der Fenster beträgt 10% der förderfähigen Kosten jedoch maximal 5.000 € je Wohneinheit. Förderfähige Kosten sind dabei Material- und Handwerkerkosten, die im Zusammenhang mit den baulichen Einzelmaßnahmen stehen.

Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass der Antrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten zu stellen ist. Diese Antragsstellung kann von einem Energieberater/Baubegleiter oder der eigenen Hausbank vorgenommen werden. Für die Bearbeitung des Antrages kann die KfW schon gerne bis zu 6 Wochen brauchen. Dieser Faktor sollte also unbedingt in die Planung des Bauvorhabens berücksichtig werden.

KfW-Programm 431: Baubegleitung

Das KfW-Programm 430 kann darüber hinaus mit dem KfW-Programm 431 kombiniert werden. Bei diesem Programm wird die Baubegleitung für effizientes Sanieren gefördert. Eine der Voraussetzungen für einen Investitionszuschuss für die Sanierung der Fenster, ist die Planung und Baubegleitung der Maßnahmen durch einen unabhängigen Sachbeauftragten bzw. Energieberater. Dieser Baubegleiter muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein, damit die entstehenden Kosten für den Sachverständigen bezuschusst werden können. Das Förderprogramm 431 übernimmt dabei 50% der Kosten maximal jedoch 4.000€ pro Vorhaben. Eine Auszahlung erfolgt dabei erst ab einem Zuschussbetrag von 300 €. Die Antragsstellung für die Förderung der Baubegleitung ist spätestens 3 Monate nach der Rechnungsstellung des Energieberaters zu stellen.

KfW-Kredit 151/152: Energieeffizient sanieren
Sollten aus den unterschiedlichsten Gründen das Förderprogramm 430 der KfW nicht in Anspruch genommen werden können, besteht die Möglichkeit die Sanierung der Fenster mittels eines Kredites zu finanzieren. Hierfür wird von der KfW für Energieeffizient Sanieren der Kredit 151/152 angeboten. Dieser Kredit lässt sich nicht mit dem Investitionszuschuss 430 kombinieren, sondern stellt eine Alternative zu diesem dar. Als Kreditrahmen kann eine maximale Summe von 50.000 € bei einem effektiven Jahreszins von 0,75% in Anspruch genommen werden. Zu diesen Konditionen kommt ein Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 16.875€. Die Auszahlung des Kredites kann bis 12 Monate nach Zusage kostenfrei abgerufen werden. Die abgerufene Auszahlung muss dann innerhalb von 3 Monaten vollständig dem Verwendungszweck zugeführt werden. In Verbindung mit dem Kredit 151/152 kann ein Antrag auf Förderung der Baubegleitung gestellt werden.

Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln und eines Tilgungszuschussfähigen Kredites lassen sich die Investitionskosten teilfinanzieren und schonen so den eigenen Geldbeutel.

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